Zum einen natürlich ihre Geschichte als Solidargemeinschaft aus der Grunderkenntnis, dass eine Summe von Menschen ein Ziel erreichen kann, das zu gewinnen der Einzelne zu schwach ist. In einer Genossenschaft steht der Gedanke des Für- und Miteinanders im Vordergrund. Noch heute gilt: Die Genossenschaftsidee verknüpft das Eigeninteresse des Individuums mit der solidarischen Hilfe für den anderen.
Die Satzung regelt den Zweck, die Organisationsstruktur sowie alle Rechte, Pflichten und Normen in der Genossenschaft. Sie basiert auf dem Genossenschaftsgesetz.
Geschäftsanteile sind Kapitalbeteiligungen an einer Genossenschaft. Die Summe aller eingezahlten Geschäftsanteile sind Bestandteil des Eigenkapitals der Genossenschaft.
Mitglied wird man bereits mit einen Geschäftsanteil (fördernde Mitgliedschaft) zu 50,00 EUR. Damit kann man die Dienstleistungsangebote der Genossenschaft in Anspruch nehmen.
Gemäß § 17 der Satzung der WG „EINHEIT“ eG Chemnitz sind vom Mitglied für den Bezug einer Wohnung 30 Geschäftsanteile zu je 50,00 EUR (insgesamt 1.500,00 EUR) (§ 17) und eine Aufnahmegebühr zu übernehmen.
Die Aufnahmegebühr beträgt: 30,00 € (§ 5 der Satzung).
Eine Ratenzahlung kann auf Antrag vom Vorstand genehmigt werden.
Beim Austritt aus der Genossenschaft werden die eingezahlten Geschäftsanteile nach Ablauf der Kündigungsfrist zurückgezahlt.
Nein, die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist ein gesondertes Vertragsverhältnis. Es bedarf zur Beendigung einer separaten schriftlichen Kündigung. Die Fristen hierzu sind in der Satzung geregelt.
In der WG „EINHEIT“ eG Chemnitz ist die Kündigung mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Ausgezahlt werden die gekündigten Anteile im Sommer des Folgejahres, nachdem die Vertreterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen hat.
Bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages ist keine Kaution erforderlich.
Wir schließen mit unseren Mitgliedern Dauernutzungsverträge ab. Damit begründet sich ein lebenslanges Wohnrecht in unserer Genossenschaft. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen. Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft.
Das Mitglied kann selbstverständlich jederzeit seinen Dauernutzungsvertrag kündigen und aus- bzw. umziehen.
Reparaturen an den Wohnungen und Installationen gehören in den Aufgabenbereich der Genossenschaft. Es ist ein schriftlicher oder telefonischer Reparaturauftrag an den Verwalter erforderlich, damit die entsprechenden Handwerker oder Firmen beauftragt werden können.
Anders als viele Vermieter erhebt die WG „EINHEIT“ eG Chemnitz keine Kostenbeteiligung an der Schadensbeseitigung (Ausnahmen: der Schaden ist auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen bzw. die Wohnung ist möbliert).
Für die Schönheitsreparaturen ist der Mieter verantwortlich.
Eine Havarie liegt vor, wenn eine akute Bedrohung von Leben oder Gesundheit von Personen zu beseitigen ist, eine Schadenseinwirkung auf Sachen zu beenden ist, Folgeschäden zu begrenzen sind oder die unbedingt erforderliche Betriebsfähigkeit der Haustechnik zu erhalten bzw. wieder herzustellen ist.
Während unserer Servicezeiten ist die Verwaltergruppe zuständig.
Unter 0163 9613900 wird außerhalb unserer Servicezeiten Hilfe organisiert und die Verbindung zum Diensthabenden Mitarbeiter unserer Genossenschaft hergestellt.
Bei Bedarf begutachtet der Diensthabende den Schaden vor Ort und leitet aufgrund seiner Fach- und Ortskenntnisse die richtigen Schritte zur Beseitigung oder Schadensbegrenzung ein.
Mit Genehmigung der Genossenschaft dürfen bestimmte bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Die Maßnahmen sind beim Verwalter zu beantragen. Erst nach Prüfung der Zulässigkeit und Einhaltung der baulichen Vorschriften sowie der schriftlichen Erteilung der Genehmigung dürfen die Arbeiten beginnen.
Ggf. werden Auflagen erteilt und Vereinbarungen zum Rückbau beim Auszug getroffen.
Für eine Tierhaltung benötigt der Mieter die Erlaubnis des Vermieters.
Jedoch darf der Mieter ohne Erlaubnis Kleintiere halten. Dazu gehören z.B. Zierfische, Wellensittiche, Goldhamster, Mäuse und Meerschweinchen.
Zu jeder Wohnung gehört mindestens ein Nebengelass außerhalb der Wohnung (Keller, Abstellraum oder Bodenkammer). Viele Wohnungen verfügen aber auch über zwei Nebenräume.
Die Wohnung ist im Normalfall bezugsfertig. Auf Wunsch kann davon abgewichen werden. Sofern möglich, werden Ausstattungswünsche berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund ständig steigender Energiepreise ist es für jeden wichtig, die Heizkosten als größte Position der Betriebskosten einzuschätzen. Die Energiepässe zeigen, dass in unseren Wohngebäuden gutes und vergleichsweise sehr günstiges Wohnen möglich ist.
Das wird durch konsequente bauliche Maßnahmen zur Heizkostenreduzierung und die preiswerte Chemnitzer Fernwärme gesichert.
In den meisten Wohngebieten sind Stellplätze und Garagen und ein ausreichendes Angebot an Mietstellflächen vorhanden. Das Angebot wird ständig erweitert.