Wohnen mit Dauerwohnrecht bedeutet, ein Einfamilienhaus ohne Schuldenberg zu haben.
Mit dem Dauerwohnrecht, einem eigentumsähnlichen Recht, wohnen Sie wie im eigenen Haus. Mit dem Erwerb des Dauerwohnrechts vereinbaren Sie mit uns eine Nutzungsdauer für das Haus von 10, 15, 20 oder 30 Jahren. Danach können Sie entscheiden, ob Sie ein weiteres Dauerwohnrecht (Verlängerung) erwerben möchten oder auch das Haus kaufen möchten. Sie sind damit sehr flexibel und nicht unbedingt auf Lebenszeit an das Haus gebunden. Auch unvorhersehbaren Ereignissen wie Umzug in einen weit entfernten Ort wegen der Arbeit, Änderungen in der Familie oder auch schwere Krankheit wird durch die Möglichkeit der Rückgabe des Dauerwohnrechtes Rechnung getragen.
Mit der Zahlung eines Einmalentgeltes in Höhe von 20.000 Euro (mit dieser Summe ist beim Eigenheimbau noch nicht mal das Grundstück bezahlt) erwirbt man das Dauerwohnrecht und kann damit Haus und Garten für die vereinbarte Dauer nutzen. Damit alles seine Ordnung hat, wird darüber ein Vertrag beim Notar geschlossen, und das Dauerwohnrecht in das Grundbuch eingetragen.
Neben dem bereits erwähnten Einmalentgelt von 20.000 Euro ist ein monatliches Nutzungsentgelt, ähnlich der Miete, zu zahlen. Dabei wird das Einmalentgelt aufgerechnet; Sie wohnen diesen Betrag also ab.
Standort Hutholzring
Eine detailierte Beschreibung des Pilotprojekts am Standort Hutholzring finden Sie in dieser Broschüre.
Folgende Häuser stehen zur Verfügung
Bungalowhaus mit 78 m² Wohnfläche
Bungalowhaus mit 83 m² Wohnfläche
Einfamilienhaus „Vielau“ mit 113 m² Wohnfläche
Stadtvilla mit 124 m² WohnflächeAnsprechpartner
Frau Cathrin Markewitz
Tel.: 0371 52348-31
E-Mail: cathrin.markewitz(at)wg-einheit.de
Herr Hans-Peter Lohse
Tel.: 0371 52348-67
E-Mail: hans-peter.lohse(at)wg-einheit.de