Wenn man ein Haus bauen möchte, muss man den Grund und Boden dafür erwerben.
Neben dem Kauf von Grund- und Boden gibt es auch die Möglichkeit des Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages.
Dabei wird man Pächter, jedoch nicht Eigentümer des Grundstückes. Der Eigentümer überlässt dem Bauherren den Boden gegen die Zahlung einer jährlichen Pacht. Bekannt ist das Erbbaurecht vor allem aus dem kirchlichen Bereich. Dort werden die Grundstücke seit langem im Erbbaurecht verpachtet. Als Genossenschaft bieten wir diesen Vorteil ebenso an.
Nachdem der Erbbaurechtsvertrag bei einem Notar geschlossen wurde, kommt es zur Eintragung des Erbbaurechtes im Grundbuch.
Während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages von 99 Jahren und zum Ablauf steht dem Erbbauberechtigten ein Vorkaufsrecht für das Grundstück zu, so dass er jederzeit auch den Erwerb des Grundstücks beantragen kann. Dabei werden Teile des bereits gezahlten Erbbaupachtzinses beim späteren Kauf angerechnet.
Wir bieten das Erbbaurecht als Entgegenkommen für unsere Mitglieder an, und möchten damit besonders den Interessenten mit etwas weniger Eigenkapital bei der Verwirklichung ihrer Eigenheimpläne behilflich sein.
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